HERE GOES INVISIBLE HEADER
Bewerbung
Bewerbung
Im Rahmen des Schüler-Medienmentoren-Programms (SMEP) bildet das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren zu Schüler-Medienmentor*innen aus. Die Schüler*innen lernen in ihrem SMEP-Kurs zum Beispiel:
- Medienprodukte wie Videos, Podcasts oder kleine Spiele zu entwickeln,
- welche Rolle Datenschutz und Jugendmedienschutz spielen,
- wie mit problematischen Medieninhalten wie Hatespeech, Cybergrooming oder Cybermobbing umgegangen werden kann.
Dabei bauen sie nicht nur ihre eigene Medienkompetenz aus, sondern erfahren, wie sie ihr Wissen nach dem Peer-to-Peer-Ansatz innerhalb ihrer Schule weitergeben können.
Rechte und Pflichten der Schulen und des Landesmedienzentrums
Im Falle einer Kurszusage gehen die jeweilige Schule und das LMZ eine Kooperation ein. Die Zuständigkeiten und Aufgaben beider Kooperationspartner sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. Diese Kooperationsvereinbarung kann auf der Website des LMZ nachgelesen und als PDF heruntergeladen werden. Ein Auszug der wichtigsten Punkte:
- Ein Kurs ist möglich, wenn mindestens 10 und maximal 20 Personen teilnehmen.
- Die Kurstermine können als Präsenzveranstaltungen und/oder Online-Veranstaltungen stattfinden.
- Jede Schule benennt mindestens eine Lehrkraft oder eine Fachkraft der Schulsozialarbeit als Kontaktperson (=SMEP-Begleitung). Die SMEP-Begleitung dient schulintern und gegenüber dem LMZ als Ansprechperson und betreut die Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren vor, während und nach der Ausbildung.
- Im Sinne der nachhaltigen Verankerung des Programms in der Schule darf die Funktion der SMEP-Begleitung nicht von Referendarinnen und Referendaren wahrgenommen werden.
- Während der Dauer des Kurses ist die SMEP-Begleitung oder eine Vertretung anwesend.
- Nach Zusage des Kurses durch das LMZ verpflichten sich LMZ und Schule, den Kurs im bewilligten Schulhalbjahr umzusetzen.
Hinweis: Die Kooperationsvereinbarung greift nur, sofern Ihre Schule durch das LMZ eine Zusage zur Teilnahme am Schüler-Medienmentoren-Programm erhält.
Bewerbungsmodalitäten
Das Schüler-Medienmentoren-Programm bietet feste Zeiträume zur Bewerbung und Umsetzung der Angebote an:
- Schulen, die einen Kurs im ersten Schulhalbjahr (September bis Januar) wünschen, können sich bis zum 31. Januar bewerben.
- Schulen, die einen Kurs im zweiten Schulhalbjahr (Februar bis Juli) wünschen, bewerben sich bis 31. August.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach SMEP-Kursen werden bei der Vergabe der Kurse folgende Kriterien berücksichtigt:
- Erstmalige oder wiederholte Teilnahme am Schüler-Medienmentoren-Programm
- Bei wiederholter Teilnahme: letzter Kurs liegt mindestens zwei Jahre zurück
- Schulform
- Status der Schule (öffentlich/privat)
- geografische Lage (flächendeckende Verteilung der Kurse auf ganz Baden-Württemberg)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.